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BAYERISCHER WALD     LAMER WINKEL

GEMEINDE ARRACH

Umstellung auf elektronische Wasserzähler mit Funkauslesung

 

Die Gemeinde Arrach als Ihr lokaler Wasserversorger stellt Ihnen zu jeder Zeit, mit ausreichend Druck und Menge, Trinkwasser in bester Qualität für Ihren persönlichen Gebrauch zur Verfügung.

In Zeiten sich verändernder Anforderungen und der Fortschreitung der Digitalisierung unserer Verwaltungsprozesse ist es erforderlich, auch in der Wasserversorgung neue Technologien zu nutzen. Darum hat die Gemeinde Arrach in der Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2022 beschlossen, im gesamten Wasserversorgungsnetz moderne elektronische Wasserzähler mit der Möglichkeit der Datenfernübertragung zu installieren.

Diese Zähler bieten neben der Verbrauchsmengenermittlung auch weitere Funktionen wie z. B. die Leckage- und Temperaturerkennung. Natürlich können Sie direkt am Zähler Ihre Verbrauchswerte und diverse Alarmmeldungen wie z. B. Leckagen ablesen.

 

Durch diesen Artikel wollen wir Sie über den geplanten Austausch informieren.

 

Der Start des Zählerwechsels ist ab Mitte 2022 geplant und erfolgt durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes oder durch eine von der Gemeinde beauftragte Installationsfirma. Für den Zählerwechsel entstehen für Sie in der Regel keine Zusatzkosten.

 

Bei den neuen Wasserzählern handelt es sich um die digitalen Funkwasserzähler der Firma Diehl Metering, welche selbstverständlich auch manuell abgelesen werden können. Die Einführung soll Schritt für Schritt von Statten gehen. Eine Ablesung per Funk soll allerdings erst bei einem Installationsstand von 40 bis 50 % erfolgen. Aus diesem Grund ist derzeit weiterhin noch eine Ablesung der Zähler durch Sie erforderlich. Hierzu erfolgt unsererseits wie bisher üblich eine entsprechende Aufforderung mit Übersendung einer Ablesekarte. Bei Umstellung auf die Ablesung und Übertragung der Zählerstände per Funk erfolgt zu gegebener Zeit eine entsprechende Mitteilung.

 

Der zukünftigen Datenübertragung per Funk kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eines Schreibens, mit dem ein entsprechender Zählerwechsel angekündigt wird, schriftlich widersprochen werden, nicht aber dem Einbau des Zählers. Dadurch wird aber auf die Annehmlichkeiten der Serviceangebote verzichtet und die Wahrnehmung der Sicherheitsfunktionen für den Nutzer selbst eingeschränkt. Entstehende Mehrkosten für die manuelle Auslesung/Datenpflege können ggf. in Rechnung gestellt werden.

Weitere Informationen zu den elektronischen und funkauslesbaren Zählern:

 

Mit dem Einbau des HYDRUS Ultraschallwasserzählers entfällt für Sie als Hauseigentümer nach Aktivierung der Funkablesung die jährliche Übermittlung von Zählerständen. Denn diese werden von uns als Versorger dann einmal pro Jahr (in der Regel nach Neujahr) von der Straße aus abgerufen. Sollten Sie dennoch Ihren Zählerstand für eigene Zwecke ablesen wollen, so ist dies über das digitale Display des Ultraschallwasserzählers jederzeit möglich.

 

Durch die Walk-by/Drive-by Datenerhebung oder die vollautomatisierte Auslesung via Fixed Network wird eine verlässliche Verbrauchsabrechnung für sie sichergestellt – beispielsweise feste Ablesetermine entfallen. Durch diese Art der Erfassung und Weiterverarbeitung Ihrer Zählerdaten sind Ablese-, Übermittlungs- und Erfassungsfehler so gut wie ausgeschlossen. Aufwendige Nachfass-aktionen sind nicht mehr notwendig, da falsch abgelesene Zähler der Vergangenheit angehören. Um die kostengünstige Versorgung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicherzustellen, sind wir als Versorger auf kosteneffiziente Betriebsabläufe angewiesen – dank dem HYDRUS Ultraschallwasserzähler ist dies möglich.

Exakte Verbrauchsmessung durch Ultraschalltechnologie

 

Das Ultraschall-Messprinzip kommt ohne bewegliche Zählerteile aus, was den statischen Wasserzähler resistent gegenüber Verunreinigungen und Ablagerungen macht – somit wird auch nicht das Anlaufverhalten auf lange Sicht negativ beeinflusst. Selbst kleinste, unkontrolliert abfließende Wassermengen (z. B. durch Leckage oder defekte Toilettenspülung und Sicherheitsventile) werden von den Zählern erfasst und als Alarmmeldung auf dem Display angezeigt. Auch bei niedrigen Temperaturen unter 3 °C zeigt der HYDRUS einen Alarm an. So können mögliche Frost- und Wasserschäden in und an Gebäuden frühzeitig erkannt werden und größere finanzielle Schäden für den Hausbesitzer effektiv vermieden werden.

 

Die Langlebigkeit der Zähler hat auch einen positiven Einfluss auf die Umwelt. Bei den bisher eingesetzten mechanischen Wasserzählern ist ein Zählerwechsel nach 6 Jahren notwendig, da eine Verlängerung der Eichgültigkeit technisch nur bedingt möglich war. Da der HYDRUS Ultraschallwasserzähler keine beweglichen Teile enthält und eine Batterielebensdauer von mehr als zwei Eichperioden – sprich mindestens 12 Jahren – vorzuweisen hat, kann eine Verlängerung der Eichgültigkeit mittels Stichprobenverfahren realisiert werden. Dadurch reduziert sich der Verwaltungsaufwand für den Versorger drastisch, da ein Wechsel aller im Feld eingebauten Zähler nach bereits 6 Jahren hinfällig wird.

Datensicherheit

 

Ultraschallwasserzähler können die zur Erstellung der Abrechnung benötigten Verbrauchsdaten verschlüsselt per Funk nach der datenschutzrechtlichen Empfehlung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr senden.

 

Die im HYDRUS Ultraschallwasserzähler verwendete OMS Version 4, Profil B, steht für hohe Datensicherheit. Über sogenannte Session Keys wird jedes einzelne Datentelegramm mit einem neu berechneten Schlüssel eigens verschlüsselt, sodass keinerlei Rückschlüsse auf das persönliche Nutzverhalten gemacht werden können – denn übermittelt werden lediglich die Zählernummer, der Zählerstand sowie eventuelle Fehlermeldungen. Kundenbezogenen Daten wie Abnehmer, Anschrift etc. werden zu keinem Zeitpunkt übertragen.

 

Das Funksignal des Ultraschallwasserzählers wird in regelmäßigen Abständen gesendet und dauert nur 4 Millisekunden (0,004 Sekunden). Dies bedeutet, dass der Zähler maximal 50 Sekunden am Tag mit sehr geringer Sendeleistung sendet. Die Leistung dieses Signals liegt mit 7 Milliwatt (0,007 Watt) deutlich unter der Leistung beispielsweise eines permanent sendenden schnurlosen Telefons (DECT-Standard) mit 250 Milliwatt oder eines Babyphons (ca. 10 Milliwatt) und ist daher unbedenklich. Ein Handy sendet während eines Gesprächs sogar mit 1000 – 2000 Milliwatt.

 

 

Ihr Ansprechpartner für Fragen:

Frau Iris Aschenbrenner, Telefon: 09943/9411-11, Mail: iris.aschenbrenner@gemeinde-arrach.de

 

Weitere Infos zu den neuen Wasserzählern sowie allgemeine Verbraucherinformationen nachfolgend zum Download.

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